Die rechtliche Schlacht von Julian Assange: Ein möglicher Deal

Die rechtliche Schlacht von Julian Assange: Ein möglicher Deal
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Mittwoch 20 März 2024, 20:52

Die Angelegenheit um Julian Assange sorgt weiterhin für Diskussionen. Laut Berichten des "The Wall Street Journal" erwägt das US-Justizministerium, dem Mitbegründer von WikiLeaks zu erlauben, sich in einer "reduzierten" Anklage wegen der illegalen Verbreitung von klassifizierten Materialien schuldig zu bekennen, was die Tür für eine Vereinbarung öffnen würde, die ein vierzehnjähriges Rechtsstreit beenden könnte.

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Mögliche Verständigung

Seit 2019 im Gefängnis in London, kämpft Julian Assange seit Jahren eine lange rechtliche Schlacht mit der britischen Regierung, um die Auslieferung in die Vereinigten Staaten zu vermeiden und sich dem Prozess für die Veröffentlichung von Tausenden von geheimen Militärdokumenten seit 2010 zu stellen. Ein Prozess, der jetzt eine Wendung nehmen könnte. Laut Berichten des "The Wall Street Journal" hätten Beamte des Justizministeriums und Assanges Anwälte in den letzten Monaten einige Diskussionen über eine mögliche Verständigung oder eine potenzielle Milderung der Situation geführt. Eine Vereinbarung, die jedoch bisher weder von Assanges Anwalt Barry Pollack noch vom amerikanischen Ministerium bestätigt wurde.

Was würde sich ändern

Wenn die Vereinbarung zustande käme und wenn die Staatsanwälte Assange erlauben würden, die US-Anklage wegen "schlechter Handhabung von vertraulichen Dokumenten" geltend zu machen, wäre das Verbrechen des Mitbegründers von WikiLeaks geringer, und dies würde dem 52-jährigen Australier ermöglichen, weiterer Zeit im Gefängnis zu entgehen. Die hinter Gittern in London verbrachten Jahre würden im Hinblick auf jedes Urteil in den Vereinigten Staaten zählen und es Assange ermöglichen, das Gefängnis kurz nach der Unterzeichnung des Abkommens zu verlassen. Eine Hypothese, die in den kommenden Wochen vom Obersten Gerichtshof Großbritanniens geprüft wird und damit ein vierzehnjähriges Rechtsstreit beenden könnte.

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